Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesgerichtshof

BGH, Beschluss vom 24.02.2005 – VII ZR 193/04

Spruchkörper
7. Zivilsenat

Tenor

Der Antrag der Klägerin auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für die Nichtzulassungsbeschwerde wird abgelehnt.

Gründe

Nach § 116 Satz 1 Nr. 2 ZPO kommt für die Klägerin als GmbH eine Bewilligung von Prozeßkostenhilfe nur in Betracht, wenn die Unterlassung der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung allgemeinen Interessen zuwiderlaufen würde. Das ist der Fall, wenn die Entscheidung größere Kreise der Bevölkerung oder des Wirtschaftslebens anspricht oder wenn sie soziale Wirkungen nach sich ziehen kann (BGH, Beschluß vom 20. Dezember 1989 - VIII ZR 139/89, NJW-RR 1990, 474; st. Rspr.). Diese Voraussetzung hat die Klägerin nicht dargetan; auch der Akteninhalt ergibt dafür keine Anhaltspunkte.

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat BGH in VII ZR 193/04 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten