Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesgerichtshof

BGH, Beschluss vom 03.06.2002 – V ZR 168/01

Spruchkörper
5. Zivilsenat

Tenor

Der Tenor des Senatsurteils vom 8. Februar 2002 wird im zweiten Absatz dahin berichtigt, daß die zu übertragenden Grundstücke wie folgt bezeichnet werden:

"Flur 5 Nr. 61, Flur 5 Nr. 60 und Flur 4 Nr. 36".

Gründe

Der Tenor war auf Antrag der Klägerin nach § 319 ZPO entsprechend zu berichtigen. Der Senat hat die Beklagte - wie die Urteilsausführungen ergeben - zur Rückübertragung aller mit notariellem Vertrag vom 6. Februar 1996 erworbenen Grundstücke verurteilt. Daß hierzu auch das Flurstück 4 Nr. 36 gehörte, war im Tenor übersehen worden, der sich am Klageantrag erster Instanz orientiert hatte. Dieses Flurstück sollte aber weder von der Rückübertragung ausgenommen werden, noch sollte die Entscheidung darüber zurückgestellt werden.

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat BGH in V ZR 168/01 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten