Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesgerichtshof

BGH, Beschluss vom 12.11.2002 – KZB 11/02

Spruchkörper
Kartellsenat

Tenor

Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluß des Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 27. Februar 2002 wird auf Kosten des Antragstellers als unzulässig verworfen.

Gründe

Die Rechtsbeschwerde ist mangels Statthaftigkeit als unzulässig zu verwerfen (§ 577 Abs. 1 Satz 2 ZPO n.F.), weil sie weder nach dem Gesetz ausdrücklich eröffnet noch vom Beschwerdegericht in dem angefochtenen Beschluß zugelassen worden ist (§ 574 Abs. 1 ZPO).

Die Kostenentscheidung beruht auf § 97 Abs. 1 ZPO.

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat BGH in KZB 11/02 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten