Rechtsprechung · Bundesgerichtshof
BGH, Beschluss vom 12.11.2002 – KZB 11/02
- Spruchkörper
- Kartellsenat
Tenor
Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluß des Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 27. Februar 2002 wird auf Kosten des Antragstellers als unzulässig verworfen.
Gründe
Die Kostenentscheidung beruht auf § 97 Abs. 1 ZPO.
Zitierte Vorschriften
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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„Was hat BGH in KZB 11/02 entschieden?“