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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesgerichtshof

BGH, Beschluss vom 15.04.2014 – IX ZR 147/11

Spruchkörper
9. Zivilsenat
Normenkette
§ 81 InsO; § 267 Abs. 1, § 812 BGB

Leitsatz

Eine vom Insolvenzschuldner nach Verfahrenseröffnung vorgenommene Leistungsbestimmung zugunsten eines Dritten ist unwirksam.

Tenor

Der Leitsatz zum Urteil vom 13. März 2014 wird wegen eines Schreibfehlers dahin berichtigt, dass es statt "OLG Kiel" richtig "OLG Schleswig" heißt.

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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