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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesgerichtshof

BGH, Beschluss vom 16.12.2010 – IX ZB 80/10

Spruchkörper
9. Zivilsenat

Tenor

Der Antrag der weiteren Beteiligten zu 1 auf Prozesskostenhilfe für die Verteidigung gegen die Rechtsbeschwerde des Schuldners wird abgelehnt.

Gründe

Randnummer 1

Die weitere Beteiligte zu 1 ist nicht Partei des Rechtsbeschwerdeverfahrens. Der Streit um die Höhe des pfändungsfreien Betrages der Einkünfte des Schuldners (§ 36 Abs. 1 InsO, §§ 850 ff ZPO) wird zwischen dem Schuldner und dem Beteiligten zu 2 als Treuhänder ausgetragen.

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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