Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesgerichtshof

BGH, Beschluss vom 28.02.2018 – IX ZA 32/17

Spruchkörper
9. Zivilsenat

Tenor

Die Gegenvorstellung der Beklagten gegen den Senatsbeschluss vom 10. Januar 2018 wird zurückgewiesen.

Gründe

Randnummer 1

Die im Schreiben der Beklagten vom 16. Februar 2018 zum Ausdruck kommende Gegenvorstellung gibt keinen Anlass zur Änderung des angegriffenen Beschlusses. Dabei kann dahinstehen, ob sie verspätet erhoben worden ist. Die Einwendungen der Beklagten rechtfertigen in der Sache keine andere Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag vom 2. Dezember 2017.

Randnummer 2

Auf der Grundlage der Ausführungen zur gebotenen Zulassung einer Rechtsbeschwerde im Falle eines zukünftigen Beschlusses des Landgerichts über ihre Beschwerde vom 12. Mai 2016 kann der Beklagten keine Prozesskostenhilfe gewährt werden. Mangels anfechtbarer Entscheidung fehlt es einem entsprechenden Rechtsmittel an der gemäß § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO notwendigen Erfolgsaussicht.

Randnummer 3

Die Beklagte kann nicht damit rechnen, in dieser Sache Antwort auf weitere Eingaben zu erhalten.

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat BGH in IX ZA 32/17 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten