Rechtsprechung · Bundesgerichtshof
BGH, Beschluss vom 23.03.2006 – IX ZA 29/05
- Spruchkörper
- 9. Zivilsenat
Tenor
Dem Kläger wird die für die Nichtzulassungsbeschwerde nachgesuchte Prozesskostenhilfe versagt.
Gründe
Dass das Berufungsurteil, wie der Beklagte meint, mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht im Einklang stehe und das Berufungsgericht entscheidungserheblichen Vortrag unbeachtet gelassen habe, ist nicht dargelegt und auch nicht erkennbar. Die Wirksamkeit der Veräußerung des Nachlassgrundstücks ist bereits im Vorprozess geklärt worden. Die Sache wirft auch keine Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung auf, die einer Leitentscheidung des Revisionsgerichts bedürfen.
Zitierte Vorschriften
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