Rechtsprechung · Bundesgerichtshof
BGH, Beschluss vom 20.12.2007 – IX ZA 21/07
- Spruchkörper
- 9. Zivilsenat
Tenor
Der Antrag der Klägerin, ihr zur Durchführung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Landshut vom 25. Juli 2007, Prozesskostenhilfe zu bewilligen, wird zurückgewiesen.
Gründe
Zitierte Vorschriften
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