Rechtsprechung · Bundesgerichtshof
BGH, Beschluss vom 06.11.2012 – IV ZR 78/11
- Spruchkörper
- 4. Zivilsenat
Tenor
Die Revision gegen das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Karlsruhe vom 18. März 2011 wird gemäß § 552a ZPO auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.
Gründe
Zitierte Vorschriften
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat BGH in IV ZR 78/11 entschieden?“