Rechtsprechung · Bundesgerichtshof
BGH, Beschluss vom 16.01.2008 – IV ZR 53/07
- Spruchkörper
- 4. Zivilsenat
Tenor
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des 6. Zivilsenats des Kammergerichts in Berlin-Schöneberg vom 16. Februar 2007 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. Wert: bis 25.000 €
Gründe
Die Revision war zurückzuweisen, weil die Voraussetzungen für ihre Zulassung nicht vorliegen und das Rechtsmittel keine Aussicht auf Erfolg hat (§ 552a Satz 1 ZPO). Wegen weiterer Einzelheiten nimmt der Senat Bezug auf den Hinweis des Vorsitzenden vom 7. November 2007 (§§ 552a Satz 2, 522 Abs. 2 Satz 2 und 3 ZPO).
Zitierte Vorschriften
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