Rechtsprechung · Bundesgerichtshof
BGH, Beschluss vom 21.09.2022 – IV ZR 431/21
- Spruchkörper
- 4. Zivilsenat
- ECLI
- ECLI:DE:BGH:2022:210922BIVZR431.21.0
Tenor
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Oberlandesgerichts München - 25. Zivilsenat - vom 5. November 2021 wird gemäß § 552a ZPO auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.
Streitwert: 146.404,10 €
Gründe
Der Senat nimmt insoweit in vollem Umfang auf die Gründe des Beschlusses vom 22. Juni 2022 Bezug, mit dem er auf die beabsichtigte Zurückweisung hingewiesen und zu dem die Klägerin innerhalb der ihr gesetzten Frist keine weitere Stellungnahme in der Sache abgegeben hat.
Prof. Dr. Karczewski | | Dr. Brockmöller | | Dr. Bußmann
| Dr. Bommel | | Piontek |
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