Rechtsprechung · Bundesgerichtshof
BGH, Beschluss vom 20.07.2022 – IV ZR 430/21
- Spruchkörper
- 4. Zivilsenat
Tenor
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Oberlandesgerichts München - 25. Zivilsenat - vom 12. November 2021 wird gemäß § 552a ZPO auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf
122.308 € festgesetzt.
Gründe
Der Senat nimmt insoweit in vollem Umfang auf die Gründe des Beschlusses vom 18. Mai 2022 Bezug, mit dem er auf die beabsichtigte Zurückweisung hingewiesen und zu dem die Klägerin innerhalb der ihr gesetzten Frist keine weitere Stellungnahme in der Sache abgegeben hat.
Zitierte Vorschriften
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