Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesgerichtshof

BGH, Beschluss vom 28.05.2008 – IV ZR 288/05

Spruchkörper
4. Zivilsenat

Tenor

Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des 12. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 24. November 2005 wird zurückgewiesen. Damit verliert die Anschließung der Klägerin ihre Wirkung (§ 554 Abs. 4 ZPO).

Die Kosten des Revisionsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Streitwert: 5.849,42 €

Gründe

Randnummer 1

Die Revision war zurückzuweisen, weil die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision weggefallen sind und das Rechtsmittel keine Aussicht auf Erfolg hat (§ 552a Satz 1 ZPO). Wegen weiterer Einzelheiten nimmt der Senat Bezug auf den Hinweis des Vorsitzenden vom 19. Februar 2008 (§§ 552a Satz 2, 522 Abs. 2 Satz 2 und 3 ZPO).

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat BGH in IV ZR 288/05 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten