Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesgerichtshof

BGH, Beschluss vom 23.09.2008 – IV ZR 255/06

Spruchkörper
4. Zivilsenat

Tenor

Die Revisionen beider Parteien gegen des Urteil des 12. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 21. September 2006 werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben

Streitwert: 14.127,46 €

Gründe

Randnummer 1

Die Revisionen waren zurückzuweisen, weil die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision weggefallen sind und die Rechtsmittel keine Aussicht auf Erfolg haben (§ 552a Satz 1 ZPO). Wegen weiterer Einzelheiten nimmt der Senat Bezug auf den Hinweis des Vorsitzenden vom 31. Juli 2008 (§§ 552a Satz 2, 522 Abs. 2 Satz 2 und 3 ZPO). Den Vortrag des Klägers zu den wirtschaftlichen Verhältnissen der Beklagten hat der Senat berücksichtigt, jedoch für nicht entscheidungserheblich erachtet.

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat BGH in IV ZR 255/06 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten