Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesgerichtshof

BGH, Beschluss vom 09.07.2008 – IV ZR 208/07

Spruchkörper
4. Zivilsenat

Tenor

Die Revisionen beider Parteien gegen das Urteil des 12. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 17. Juli 2007 werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Streitwert: 10.513 €

Gründe

Randnummer 1

Die Revisionen waren zurückzuweisen, weil die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision weggefallen sind und die Rechtsmittel keine Aussicht auf Erfolg haben (§ 552a Satz 1 ZPO). Wegen weiterer Einzelheiten nimmt der Senat Bezug auf den Hinweis des Vorsitzenden vom 19. Februar 2008 (§§ 552a Satz 2, 522 Abs. 2 Satz 2 und 3 ZPO).

Randnummer 2

Soweit die Klägerin rügt, bei ihr müsse abweichend von dem für die Systemumstellung maßgeblichen Zeitpunkt die Steuerklasse III/0 berücksichtigt werden, liegt ein Verfassungsverstoß nicht vor (vgl. Senatsurteil vom 14. November 2007 - IV ZR 74/06 - Tz. 78 ff. veröffentlicht in juris).

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat BGH in IV ZR 208/07 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten