Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesgerichtshof

BGH, Beschluss vom 17.09.2009 – III ZR 249/08

Spruchkörper
3. Zivilsenat

Tenor

Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg, 1. Zivilsenat, vom 2. Oktober 2008 - 1 U 189/05 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen. Streitwert: 248.470,18 €.

Gründe

Randnummer 1

Zur Begründung verweist der Senat auf den Hinweisbeschluss vom 25. Juni 2009 und den darin in Bezug genommenen Beschluss vom 19. März 2009 (§ 552a Satz 2, § 522 Abs. 2 Satz 3 ZPO).

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat BGH in III ZR 249/08 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten