Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesgerichtshof

BGH, Beschluss vom 02.04.2007 – II ZR 265/06

Spruchkörper
2. Zivilsenat

Tenor

Der Streitwert für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren wird auf

5.726,50 €

festgesetzt.

Gründe

Randnummer 1

Da der Kauf- und Übertragungsvertrag zwischen der Beklagten und der E. GmbH & Co. KGaA vollzogen ist, das Feststellungsurteil nur inter partes wirkt und sich damit die Unwirksamkeitsfolgen auf die Parteien dieses Rechtsstreits beschränkten, richtet sich das Abwehrinteresse der Beklagten gegen die Urteilswirkungen nach dem Wert der Beteiligungen der Kläger im Zeitpunkt der Klageerhebung (§ 3 ZPO). Dieser beträgt für den Kläger zu 1 ca. 2.454,20 € und für den Kläger zu 2 ca. 3.272,30 €. Diese Werte sind zusammenzurechnen, da es sich um zwei eigenständige stille Gesellschaftsbeteiligungen handelt, so dass entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts der Rechtsgedanke des § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG nicht anwendbar ist.

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat BGH in II ZR 265/06 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten