Rechtsprechung · Bundesgerichtshof
BGH, Beschluss vom 22.11.2007 – I ZB 86/07
- Spruchkörper
- 1. Zivilsenat
Tenor
Der als außerordentliche Restitutionsbeschwerdeklage bezeichnete Rechtsbehelf des Gläubigers vom 14. September 2007 wird zurückgewiesen.
Gründe
Zitierte Vorschriften
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat BGH in I ZB 86/07 entschieden?“