Rechtsprechung · Bundesgerichtshof
BGH, Beschluss vom 12.05.2014 – EnVR 39/12
- Spruchkörper
- Kartellsenat
Tenor
Die Bundesnetzagentur hat die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendigen Kosten der Betroffenen zu tragen.
Der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 50.000 € festgesetzt.
Gründe
Die Bundesnetzagentur trägt nach § 90 EnWG die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens. Durch die Rücknahme ihrer Rechtsbeschwerde hat sie sich in die Rolle der Unterlegenen begeben. Es entspricht der Billigkeit, die Erstattung der außergerichtlichen Auslagen der Betroffenen anzuordnen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. November 2006 - KVR 19/06, WuW/E DE-R 1982 - Kostenverteilung nach Rechtsbeschwerderücknahme).
In Übereinstimmung mit dem Beschwerdegericht wird der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens auf 50.000 € festgesetzt.
Zitierte Vorschriften
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