Rechtsprechung · Bundesgerichtshof
BGH, Beschluss vom 26.01.2021 – EnVR 28/19
- Spruchkörper
- Kartellsenat
Tenor
Auf die Gegenvorstellung der Antragstellerin wird der Streitwert des Rechtsbeschwerdeverfahrens in Abänderung des Beschlusses des Senats vom 9. November 2020 von 4.128.748 € auf 3.401.056 € herabgesetzt.
Gründe
Der Streitwert für das Rechtsbeschwerdeverfahren ist auf die Gegenvorstellung der Antragstellerin gemäß § 63 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 GKG auf 3.401.056 € herabzusetzen. Der vom Senat festgesetzte Betrag von 4.128.748 € entspricht dem vom Beschwerdegericht festgesetzten Wert des Beschwerdeverfahrens. Den Streitpunkt der Bestimmung der Eigenkapitalzinsen für den Kapitalkostenaufschlag, auf den ein Teilbetrag von 727.692 € des Beschwerdewerts entfällt, hat die Antragstellerin indes mit der Rechtsbeschwerde nicht weiterverfolgt.
Zitierte Vorschriften
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