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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesgerichtshof

BGH, Beschluss vom 26.01.2021 – EnVR 28/19

Spruchkörper
Kartellsenat

Tenor

Auf die Gegenvorstellung der Antragstellerin wird der Streitwert des Rechtsbeschwerdeverfahrens in Abänderung des Beschlusses des Senats vom 9. November 2020 von 4.128.748 € auf 3.401.056 € herabgesetzt.

Gründe

Randnummer 1

Der Streitwert für das Rechtsbeschwerdeverfahren ist auf die Gegenvorstellung der Antragstellerin gemäß § 63 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 GKG auf 3.401.056 € herabzusetzen. Der vom Senat festgesetzte Betrag von 4.128.748 € entspricht dem vom Beschwerdegericht festgesetzten Wert des Beschwerdeverfahrens. Den Streitpunkt der Bestimmung der Eigenkapitalzinsen für den Kapitalkostenaufschlag, auf den ein Teilbetrag von 727.692 € des Beschwerdewerts entfällt, hat die Antragstellerin indes mit der Rechtsbeschwerde nicht weiterverfolgt.

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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