Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesgerichtshof

BGH, Beschluss vom 03.11.2008 – AnwZ (B) 97/07

Spruchkörper
Senat für Anwaltssachen

Tenor

Die Hauptsache ist erledigt.

Der Antragsteller hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen und der Antragsgegnerin die ihr im Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen außergerichtlichen Auslagen zu erstatten.

Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 50.000 € festgesetzt.

Gründe

Randnummer 1

Der Antragsteller wurde durch Urkunde vom 1. März 1995 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Die Antragsgegnerin widerrief die Zulassung mit Verfügung vom 13. November 2006 nach § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO wegen Vermögensverfalls. Der Anwaltsgerichtshof hat den Antrag auf gerichtliche Entscheidung zurückgewiesen. Dagegen hat der Antragsteller sofortige Beschwerde eingelegt. Im Beschwerdeverfahren hat der Antragsteller auf die Rechte aus seiner Zulassung verzichtet; daraufhin hat die Antragstellerin die Zulassung mit bestandskräftigem Bescheid vom 17. September 2008 nochmals widerrufen (§ 14 Abs. 2 Nr. 4 BRAO). Die Beteiligten haben die Hauptsache im vorliegenden Verfahren für erledigt erklärt.

Randnummer 2

Aufgrund der übereinstimmenden Erledigungserklärungen ist nur noch in entsprechender Anwendung des § 42 Abs. 6 BRAO i.V.m. § 91a ZPO, § 13a FGG über die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu entscheiden. Es entspricht billigem Ermessen, diese dem Antragsteller aufzuerlegen, weil die sofortige Beschwerde des Antragstellers nach dem bisherigen Sach- und Streitstand keinen Erfolg gehabt hätte, wenn sich die Hauptsache nicht durch den bestandskräftigen Widerruf vom 17. September 2008 erledigt hätte.

Zitierte Vorschriften

Außerdem: § 42 BRAO

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat BGH in AnwZ (B) 97/07 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten