Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesgerichtshof

BGH, Beschluss vom 23.06.2021 – 4 StR 157/21

Spruchkörper
4. Strafsenat

Tenor

Der Antrag des Nebenklägers N. vom 16. April 2021 auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im Revisionsverfahren wird abgelehnt.

Gründe

Randnummer 1

Die Gewährung von Prozesskostenhilfe für die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im Revisionsverfahren kommt nach § 397a Abs. 2 Satz 1 StPO nicht in Betracht, weil eine anwaltliche Vertretung des Nebenklägers im Hinblick auf die nur von den Angeklagten eingelegten und nach § 349 Abs. 2 StPO unbegründeten Revisionen nicht erforderlich ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Juli 2015 – 1 StR 52/15 Rn. 4, NStZ-RR 2015, 351; vom 5. September 2017 – 5 StR 271/17 Rn. 2; jeweils mwN).

Sost-Scheible

Die Vorsitzende des 4. Strafsenats

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat BGH in 4 StR 157/21 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten