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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesgerichtshof

BGH, Beschluss vom 03.05.2022 – 3 StR 53/22

Spruchkörper
3. Strafsenat

Tenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Duisburg vom 19. Oktober 2021 wird verworfen; jedoch wird der Strafausspruch dahin ergänzt, dass der Tagessatz für die im Fall II. Anklagepunkt 26 der Urteilsgründe verhängte Einzelgeldstrafe auf einen Euro festgesetzt wird.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.

Gründe

Randnummer 1

Das Landgericht hat den Angeklagten wegen "vorsätzlicher" Körperverletzung, Diebstahls in zwei Fällen und Hehlerei zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt; daneben hat es seine Unterbringung in einer Erziehungsanstalt angeordnet.

Randnummer 2

Die auf die Sachrüge des Angeklagten veranlasste umfassende Nachprüfung des Urteils hat keinen durchgreifenden Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben. Allerdings hat es das Landgericht versäumt, die Tagessatzhöhe der im Fall II. Anklagepunkt 26 verhängten Einzelgeldstrafe von 90 Tagessätzen zu bestimmen. Die Bemessung des einzelnen Tagessatzes wird nicht dadurch entbehrlich, dass die Geldstrafe - wie hier - in einer Gesamtfreiheitsstrafe aufgeht (BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2022 - 6 StR 469/21, juris Rn. 2; vom 11. Januar 2022 - 3 StR 452/20, juris Rn. 26; vom 10. November 2020 - 3 StR 312/20, juris Rn. 2; vom 12. Mai 2020 - 3 StR 393/19, juris Rn. 3; vom 14. Mai 1981 - 4 StR 599/80, BGHSt 30, 93, 96). Der Senat holt die Entscheidung in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO nach und setzt den Tagessatz auf das in § 40 Abs. 2 Satz 3 StGB bestimmte Mindestmaß von einem Euro fest (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. November 2020 - 3 StR 312/20, juris Rn. 2; vom 12. Mai 2020 - 3 StR 393/19, juris Rn. 3; vom 11. April 2017 - 4 StR 615/16, juris Rn. 8; vom 12. März 2014 - 1 StR 605/13, wistra 2014, 361 Rn. 26).

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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