Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesgerichtshof

BGH, Beschluss vom 23.03.2007 – 2 ARs 70/07

Spruchkörper
2. Strafsenat

Tenor

Der Abgabebeschluss des Amtsgerichts - Jugendrichter - Homburg vom 22. Januar 2007 wird aufgehoben. Das Amtsgericht Homburg bleibt für die Untersuchung und Entscheidung der Sache zuständig.

Gründe

Randnummer 1

Die Voraussetzungen einer Abgabe gemäß § 42 Abs. 3 JGG an das Amtsgericht - Jugendrichter - Hamburg waren nicht gegeben, weil die Angeklagte ihren Aufenthalt nicht nach Erhebung der Anklage dorthin verlegt hat. Aus den vom Generalbundesanwalt in seiner Zuschrift an den Senat zutreffend dargelegten Gründen sprechen auch Zweckmäßigkeitserwägungen nicht für eine Übertragung der Zuständigkeit von dem Amtsgericht Homburg auf das Amtsgericht Hamburg.

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat BGH in 2 ARs 70/07 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten