Rechtsprechung · Bundesgerichtshof
BGH, Beschluss vom 29.11.2006 – 2 ARs 515/06
- Spruchkörper
- 2. Strafsenat
Tenor
Das Verfahren des Amtsgerichts Rheine - Az.: 5 Ds 72 Js 6711/05 - 557/05 - wird zum Verfahren des Landgerichts Osnabrück - Az.: 10 KLs 16/06 - verbunden.
Gründe
Das beim Amtsgericht Rheine anhängige Verfahren war entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 StPO i.V.m. §§ 3, 4 StPO zu dem bei dem Landgericht Osnabrück anhängigen Verfahren zu verbinden, weil in beiden Verfahren das Hauptverfahren eröffnet, das Landgericht Osnabrück zur Übernahme bereit und die Verbindung im Interesse umfassender Aufklärung und Aburteilung sachdienlich ist.
Rissing-van Saan Bode Otten
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