Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesgerichtshof

BGH, Beschluss vom 27.05.2009 – 2 ARs 257/09

Spruchkörper
2. Strafsenat

Tenor

Der Beschluss des Amtsgerichts - Jugendrichter - Schwedt/Oder vom 17. November 2008 (10 Ds 211 Js 938/08 [48/08]) wird aufgehoben, soweit damit das Verfahren gem. § 42 Abs. 3 JGG an das Amtsgericht - Jugendrichter - Hamm abgegeben wurde.

Gründe

Randnummer 1

Der Beschluss war, soweit das Verfahren gem. § 42 Abs. 3 JGG abgegeben wurde, aufzuheben, weil nicht festgestellt ist, dass das Amtsgericht Schwedt/Oder zum Zeitpunkt der Anklageerhebung zuständig war. Es ist offen geblieben, ob die Beschuldigte schon vor der Anklageerhebung ihren Wohnsitz im Bezirk des Amtsgerichts Schwedt/Oder aufgegeben hat. Eine Abgabe des Verfahrens gem. § 42 Abs. 3 JGG kam daher nicht in Betracht (BGHSt 13, 209, 218).

Randnummer 2

Auch eine Übertragung gem. § 12 Abs. 2 StPO schied aus den vom Generalbundesanwalt zutreffend ausgeführten Gründen aus, da die Zuständigkeit des Amtsgerichts Schwedt/Oder zum Zeitpunkt der Anklageerhebung offen geblieben ist.

Randnummer 3

Nachdem die angeklagte Tat bereits fast zwei Jahre zurückliegt, wird das Verfahren nun mit der gebotenen Beschleunigung fortzuführen sein.

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat BGH in 2 ARs 257/09 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten