Rechtsprechung · Bundesgerichtshof
BGH, Beschluss vom 05.09.2001 – 2 ARs 228/01
- Spruchkörper
- 2. Strafsenat
Tenor
Das beim Amtsgericht Speyer (Strafrichter) anhängige Verfahren 5213 Js 30949/99.Ds wird zu dem beim Landgericht Darmstadt anhängigen Verfahren 2 Js 31.539/99 15 KLs verbunden.
Gründe
Das Landgericht Darmstadt, das ein Verfahren gegen den Angeklagten eröffnet hat, ist bereit, das beim Amtsgericht Speyer gegen den Angeklagten anhängige Verfahren zu übernehmen. Die zuständigen Staatsanwaltschaften sind mit der Übernahme einverstanden; der Angeklagte hat gegen die Verbindung keine Einwände erhoben.
Das Landgericht hat die Sache zur Entscheidung dem Bundesgerichtshof vorgelegt.
Die Verbindung erscheint im Interesse umfassender Aufklärung und Aburteilung sachdienlich.
Zitierte Vorschriften
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