Rechtsprechung · Bundesgerichtshof
BGH, Beschluss vom 04.08.2020 – 2 ARs 207/20
- Spruchkörper
- 2. Strafsenat
Tenor
Das beim Amtsgericht – Strafrichter – Leverkusen rechtshängige Verfahren 60 Ds 291/17 wird, soweit es diesen Angeklagten betrifft, zu dem beim Landgericht Düsseldorf rechtshängigen Verfahren 1 Ks 2/20 verbunden.
Gründe
Das Landgericht Düsseldorf, bei dem nach Aufhebung und Zurückverweisung durch den Bundesgerichtshof das Verfahren 1 Ks 2/20 rechtshängig ist, ist bereit, das beim Amtsgericht Leverkusen rechtshängige Verfahren zu übernehmen.
Die Staatsanwaltschaft Köln hat die Sache dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.
Der Bundesgerichtshof ist für die Entscheidung gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 StPO zuständig.
Zitierte Vorschriften
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