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Rechtsprechung · Bundesgerichtshof

BGH, Beschluss vom 04.08.2020 – 2 ARs 207/20

Spruchkörper
2. Strafsenat

Tenor

Das beim Amtsgericht – Strafrichter – Leverkusen rechtshängige Verfahren 60 Ds 291/17 wird, soweit es diesen Angeklagten betrifft, zu dem beim Landgericht Düsseldorf rechtshängigen Verfahren 1 Ks 2/20 verbunden.

Gründe

Randnummer 1

Das Landgericht Düsseldorf, bei dem nach Aufhebung und Zurückverweisung durch den Bundesgerichtshof das Verfahren 1 Ks 2/20 rechtshängig ist, ist bereit, das beim Amtsgericht Leverkusen rechtshängige Verfahren zu übernehmen.

Randnummer 2

Die Staatsanwaltschaft Köln hat die Sache dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.

Randnummer 3

Der Bundesgerichtshof ist für die Entscheidung gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 StPO zuständig.

Randnummer 4

Das beim Amtsgericht Leverkusen rechtshängige Verfahren war gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 StPO in Verbindung mit § 3 StPO zu dem beim Landgericht Düsseldorf rechtshängigen Verfahren zu verbinden. Die Verbindung erscheint im Interesse umfassender Aufklärung und Aburteilung sachdienlich.

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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