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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesgerichtshof

BGH, Beschluss vom 24.02.2010 – 2 ARs 19/10

Spruchkörper
2. Strafsenat

Tenor

Die Beschlüsse des Amtsgerichts - Jugendrichter - Bremen vom 16. Juli 2009 und 28. August 2009 werden aufgehoben.

Das Amtsgericht - Jugendrichter - Bremen ist für die Untersuchung und Entscheidung der Sache weiterhin zuständig.

Gründe

Randnummer 1

Wie der Generalbundesanwalt in seiner Zuschrift vom 26. Januar 2010 an den Senat zutreffend ausgeführt hat, sind die Voraussetzungen für eine Abgabe der Sache gemäß § 42 Abs. 3 Satz 1 JGG nicht gegeben.

Rissing-van Saan Fischer Appl

Zitierte Vorschriften

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