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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesgerichtshof

BGH, Beschluss vom 11.03.2010 – 1 ARs 1/10

Strafbarkeit der Nichtanzeige geplanter Straftaten bei Verdacht der Beteiligung an geplanter Straftat
Spruchkörper
1. Strafsenat
Normenkette
§ 138 Abs 1 StGB, § 138 Abs 2 StGB

Tenor

Der Senat stimmt der Rechtsansicht des anfragenden 5. Strafsenats zu. Er gibt entgegenstehende eigene Rechtsprechung auf.

Gründe

Randnummer 1

Der 5. Strafsenat beabsichtigt zu entscheiden:

Randnummer 2

Auch bei fortbestehendem Verdacht einer Beteiligung an einer in § 138 Abs. 1 oder 2 StGB bezeichneten Katalogtat hindert der Zweifelssatz eine Verurteilung wegen Nichtanzeige geplanter Straftaten nicht.

Randnummer 3

Er hat daher bei den anderen Strafsenaten angefragt, ob diese an entgegenstehender Rechtsprechung festhalten.

Randnummer 4

Der 1. Strafsenat folgt der Rechtsauffassung des anfragenden Senats und gibt eigene entgegenstehende Rechtsprechung auf.

Nack Rothfuß Hebenstreit

Elf Sander

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