Rechtsprechung · Bundesfinanzhof
BFH, Urteil vom 19.06.2012 – VII R 49/11
(Notwendigkeit der Auslegung eines Antrags auf Spitzenausgleich nach § 10 StromStG durch das Hauptzollamt nach Ablehnung der Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes - Keine Steuerentstehung bei bloßer Umwandlung von Wechselstrom in Gleichstrom - Steuergegenstand - Stromentnahme zwecks Aufladung einer Batterie - Entnahme von Strom aus einer Batterie nicht steuerbegünstigt)
- Spruchkörper
- 7. Senat
- Normenkette
- § 10 StromStG, § 5 Abs. 1 S. 1 StromStG, § 1 Abs. 1 StromStG, § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG, § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG, Pos 2716 KN
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Zitierte Vorschriften
§ 9 StromStG, § 1 StromStG, § 10 StromStG, § 5 StromStG
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