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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesfinanzhof

BFH, Urteil vom 19.06.2012 – VII R 49/11

(Notwendigkeit der Auslegung eines Antrags auf Spitzenausgleich nach § 10 StromStG durch das Hauptzollamt nach Ablehnung der Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes - Keine Steuerentstehung bei bloßer Umwandlung von Wechselstrom in Gleichstrom - Steuergegenstand - Stromentnahme zwecks Aufladung einer Batterie - Entnahme von Strom aus einer Batterie nicht steuerbegünstigt)
Spruchkörper
7. Senat
Normenkette
§ 10 StromStG, § 5 Abs. 1 S. 1 StromStG, § 1 Abs. 1 StromStG, § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG, § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG, Pos 2716 KN

Der Volltext dieser Entscheidung liegt noch nicht vor; er wird ergänzt, sobald die Quelle ihn veröffentlicht.

Zitierte Vorschriften

§ 9 StromStG, § 1 StromStG, § 10 StromStG, § 5 StromStG

Amtliche Veröffentlichung der Entscheidung Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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