Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · BayVGH

BayVGH, Beschluss vom 02.03.2021 – 20 NE 21.444

Vertretungserfordernis für Verfahren beim Oberverwaltungsgericht
Spruchkörper
20. Senat
Normenkette
§ 67 Abs. 4 VwGO

Orientierungssatz

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist bereits unzulässig und daher abzulehnen, wenn bei der Antragstellung das Vertretungserfordernis gemäß § 67 Abs. 4 VwGO missachtet wurde.

Tenor

I. Der Antrag wird abgelehnt.

II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

III. Der Streitwert wird auf 10.000 EUR festgesetzt.

Gründe

Randnummer 1

Der Antrag ist unzulässig.

Randnummer 2

Nach § 67 Abs. 4 VwGO müssen sich Beteiligte vor dem Oberverwaltungsgericht durch einen Rechtsanwalt oder durch eine sonstige nach Maßgabe des § 67 VwGO zur Vertretung berechtigte Person vertreten lassen. Das gilt bereits für Prozesshandlungen, durch die ein Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht eingeleitet wird (vgl. § 67 Abs. 4 Satz 2 VwGO). Darauf haben sowohl das Verwaltungsgericht mit Schreiben vom 1. Februar 2021 als auch der Senat mit Schreiben vom 15. Februar 2021 den Antragsteller hingewiesen.

Randnummer 3

Auf die Hinweise hat der Antragsteller nicht reagiert. Da die nachträgliche Bestellung eines nach § 67 VwGO vertretungsberechtigten Bevollmächtigten nicht erfolgt ist, ist der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bereits unzulässig und daher abzulehnen.

Randnummer 4

Die Kostenentscheidung beruht auf § 154 Abs. 1 VwGO. Die Streitwertfestsetzung findet ihre Grundlage in den §§ 63 Abs. 2 Satz 1, 53 Abs. 2 Nr. 2, 52 Abs. 1 GKG. Da der Eilantrag inhaltlich auf eine Vorwegnahme der Hauptsache zielt, ist die Reduzierung des Gegenstandswertes für das Eilverfahren auf der Grundlage von Ziff. 1.5 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht angebracht.

Randnummer 5

Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 152 Abs. 1 VwGO).

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat BayVGH in 20 NE 21.444 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten