Rechtsprechung · BayObLG
BayObLG, Berichtigungsbeschluss vom 05.05.2025 – 203 StRR 10/25
Berichtigungsbeschluss
- Spruchkörper
- 3. Strafsenat
- Normenkette
- § 319 Abs. 1 ZPO
Tenor
Der Beschluss des Senats vom 28. Januar 2025 wird auf Seite 4 im Ordnungspunkt II 2 c.bb Zeile 2 wegen offenbarer Unrichtigkeit dahin berichtigt, dass die Wörter „Zahlungsunwilligkeit und Zahlungsunfähigkeit“ mit den Worten „Zahlungswilligkeit und Zahlungsfähigkeit“ ersetzt werden.
Gründe
Randnummer 1
Es handelt sich um einen offensichtlichen Übertragungsfehler. Der Beschluss des Senats war daher von Amts wegen zu berichtigen.
Zitierte Vorschriften
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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