Rechtsprechung · Bundesarbeitsgericht
BAG, Anerkenntnisurteil vom 18.05.2010 – 7 AZR 500/09
- Spruchkörper
- 7. Senat
Tenor
1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 17. April 2009 - 9 Sa 403/08 - aufgehoben.
2. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stendal vom 6. August 2008 - 4 Ca 71/08 - wird zurückgewiesen.
3. Die Beklagte hat auch die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
Weiterer Text
Von der Darstellung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe wird abgesehen (§ 313b Abs. 1 Satz 1 ZPO). Die Beklagte hat den Klageanspruch anerkannt.
| Linsenmaier | | Gräfl | | Schmidt |
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