Rechtsprechung · Bundesarbeitsgericht
BAG, Urteil vom 31.07.2025 – 6 AZR 173/24
- Spruchkörper
- 6. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BAG:2025:310725.U.6AZR173.24.0
Tenor
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 20. Juni 2024 - 3 Sa 650/23 - im Kostenpunkt insgesamt und in der Hauptsache insoweit aufgehoben, als das Landesarbeitsgericht auf die Berufung der Klägerin das Urteil des Arbeitsgerichts Hameln vom 30. August 2023 - 3 Ca 310/22 - abgeändert hat.
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hameln vom 30. August 2023 - 3 Ca 310/22 - wird im Umfang der Aufhebung und damit insgesamt zurückgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungs- und des Revisionsverfahrens zu tragen.
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