Rechtsprechung · Bundesarbeitsgericht
BAG, Anerkenntnisurteil vom 28.03.2017 – 2 AZR 449/16
- Spruchkörper
- 2. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BAG:2017:280317.U.2AZR449.16.0
- Normenkette
- § 313b Abs 1 S 1 ZPO
Tenor
1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 10. Mai 2016 - 16 Sa 30/16 - aufgehoben.
2. Die Berufung der Beklagten gegen das Teilurteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 8. Juli 2015 - 14 Ca 1791/15 - wird zurückgewiesen.
3. Die Beklagte hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
Weiterer Text
Von der Darstellung des Tatbestands und der Entscheidungsgründe wird abgesehen (§ 313b Abs. 1 Satz 1 ZPO).
| Koch | | Rachor | | Berger |
| | A. Claes | | Söller | |
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