Rechtsprechung · Bundesarbeitsgericht
BAG, Urteil vom 16.09.2020 – 10 AZR 57/19
- Spruchkörper
- 10. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BAG:2020:160920.U.10AZR57.19.0
Tenor
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 16. November 2018 - 10 Sa 931/18 SK - wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Weiterer Text
Randnummer 1
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a Abs. 1 ZPO).
| Gallner | | Pessinger | | Brune |
| | R. Baschnagel | | Budde | |
Zitierte Vorschriften
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