Rechtsprechung · Bundesarbeitsgericht
BAG, Urteil vom 22.02.2023 – 10 AZR 333/20
- Spruchkörper
- 10. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BAG:2023:220223.U.10AZR333.20.0
Tenor
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 12. Juni 2020 - 8 Sa 2029/19 - teilweise aufgehoben, soweit es der Klage stattgegeben hat.
2. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 16. Oktober 2019 - 39 Ca 9899/19 - wird insgesamt zurückgewiesen.
3. Der Kläger hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
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