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Zitierfest

Rechtsprechung · ArbG Düsseldorf

ArbG Düsseldorf, Versäumnisurteil vom 20.05.2025 – 10 Ca 2369/25

Spruchkörper
10
ECLI
ECLI:DE:ARBGD:2025:0520.10CA2369.25.00

Leitsatz

./.

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger materiellen Schadensersatz in Höhe von 750,00 € nebst Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 08.05.2025 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu 62,5 % und die Beklagte zu 37,5 % zu tragen.

Streitwert: 750,00 €.

Gründe

Randnummer 1

2Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger materiellen Schadensersatz in Höhe von 750,00 € nebst Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 08.05.2025 zu zahlen.

3Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu 62,5 % und die Beklagte zu 37,5 % zu tragen.

Randnummer 4

5Streitwert: 750,00 €.

Randnummer 6

Der Vorsitzende der 10. Kammer

A.

Randnummer 8

Richter am Arbeitsgericht

Randnummer 9

21

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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