Rechtsprechung · ArbG Düsseldorf
ArbG Düsseldorf, Versäumnisurteil vom 20.05.2025 – 10 Ca 2369/25
- Spruchkörper
- 10
- ECLI
- ECLI:DE:ARBGD:2025:0520.10CA2369.25.00
Leitsatz
./.
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger materiellen Schadensersatz in Höhe von 750,00 € nebst Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 08.05.2025 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu 62,5 % und die Beklagte zu 37,5 % zu tragen.
Streitwert: 750,00 €.
Gründe
2Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger materiellen Schadensersatz in Höhe von 750,00 € nebst Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 08.05.2025 zu zahlen.
3Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu 62,5 % und die Beklagte zu 37,5 % zu tragen.
5Streitwert: 750,00 €.
Der Vorsitzende der 10. Kammer
A.
Richter am Arbeitsgericht
21
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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