Rechtsprechung · AG Mönchengladbach-Rheydt
AG Mönchengladbach-Rheydt, Beschluss vom 03.07.2024 – 18 F 85/21
- Spruchkörper
- Richterin am Amtsgericht
- ECLI
- ECLI:DE:AGMG2:2024:0703.18F85.21.00
Tenor
wird der Antrag vom 01.07.2024 zurückgewiesen.
Gründe
Das Verfahrens ist durch Antragsrücknahme erledigt.
Mit Beschluss vom 19.06.2024 wurde auf Antrag des Vaters festgestellt, dass die einstweilige Anordnung vom 21.07.2021 wirkungslos ist.
Der weitergehende Antrag war zurückzuweisen. Einer förmlichen Außerkraftsetzung des Beschlusses bedarf es nicht, da dieser durch die Antragsrücknahme wirkungslos geworden ist.
S Richterin am Amtsgericht
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