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Zitierfest

Rechtsprechung · AG Mönchengladbach-Rheydt

AG Mönchengladbach-Rheydt, Beschluss vom 03.07.2024 – 18 F 85/21

Spruchkörper
Richterin am Amtsgericht
ECLI
ECLI:DE:AGMG2:2024:0703.18F85.21.00

Tenor

wird der Antrag vom 01.07.2024 zurückgewiesen.

Gründe

Randnummer 2

Das Verfahrens ist durch Antragsrücknahme erledigt.

Randnummer 3

Mit Beschluss vom 19.06.2024 wurde auf Antrag des Vaters festgestellt, dass die einstweilige Anordnung vom 21.07.2021 wirkungslos ist.

Randnummer 4

Der weitergehende Antrag war zurückzuweisen. Einer förmlichen Außerkraftsetzung des Beschlusses bedarf es nicht, da dieser durch die Antragsrücknahme wirkungslos geworden ist.

Randnummer 5

S Richterin am Amtsgericht

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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