Rechtsprechung · AG Kleve
AG Kleve, Beschluss vom 01.02.2024 – 18 XVII 125/21
- Spruchkörper
- Betreuungsgericht
- ECLI
- ECLI:DE:AGKLE1:2024:0201.18XVII125.21.00
Tenor
wird die bestehende Betreuung nicht aufgehoben.
Gründe
Die Entscheidung beruht auf § 48 FamFG. Danach kann das Gericht des ersten Rechtszugs eine rechtskräftige Entscheidung mit Dauerwirkung aufheben oder ändern, wenn sich die zugrunde liegende Sach- oder Rechtslage nachträglich wesentlich geändert hat.
Dies ist hier nicht der Fall.
Nach dem aktuellen Kenntnisstand des Gerichts liegen die Voraussetzungen des § 1814 BGB weiterhin vor. Demnach ist die gesetzliche Betreuung weiter erforderlich.
Zitierte Vorschriften
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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„Was hat AG Kleve in 18 XVII 125/21 entschieden?“