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Zitierfest

Rechtsprechung · AG Kleve

AG Kleve, Beschluss vom 01.02.2024 – 18 XVII 125/21

Spruchkörper
Betreuungsgericht
ECLI
ECLI:DE:AGKLE1:2024:0201.18XVII125.21.00

Tenor

wird die bestehende Betreuung nicht aufgehoben.

Gründe

Randnummer 2

Die Entscheidung beruht auf § 48 FamFG. Danach kann das Gericht des ersten Rechtszugs eine rechtskräftige Entscheidung mit Dauerwirkung aufheben oder ändern, wenn sich die zugrunde liegende Sach- oder Rechtslage nachträglich wesentlich geändert hat.

Randnummer 3

Dies ist hier nicht der Fall.

Randnummer 4

Nach dem aktuellen Kenntnisstand des Gerichts liegen die Voraussetzungen des § 1814 BGB weiterhin vor. Demnach ist die gesetzliche Betreuung weiter erforderlich.

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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