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Zitierfest

ZVG · Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung

§ 77 ZVG

Amtliche Fassung, Stand 20.05.2026.

(1) Ist ein Gebot nicht abgegeben oder sind sämtliche Gebote erloschen, so wird das Verfahren einstweilen eingestellt.

(2) Bleibt die Versteigerung in einem zweiten Termin gleichfalls ergebnislos, so wird das Verfahren aufgehoben. Liegen die Voraussetzungen für die Anordnung der Zwangsverwaltung vor, so kann auf Antrag des Gläubigers das Gericht anordnen, daß das Verfahren als Zwangsverwaltung fortgesetzt wird. In einem solchen Fall bleiben die Wirkungen der für die Zwangsversteigerung erfolgten Beschlagnahme bestehen; die Vorschrift des § 155 Abs. 1 findet jedoch auf die Kosten der Zwangsversteigerung keine Anwendung.

Rechtsprechung zu § 77 ZVG

6 Entscheidungen zitieren § 77 ZVG: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Beschl. v. 07.06.2018 – V ZB 67/17 · 5. Zivilsenat

    Leitsatz: Eine Ergebnislosigkeit des zweiten Versteigerungstermins im Sinne von § 77 Abs. 2 Satz 1 ZVG liegt nur vor, wenn kein Gebot abgegeben wurde oder alle abgegebenen Gebote bis zum Schluss der Versteigerung ohne Widerspruch zurückgewiesen worden sind (Abgrenzung zu Senat, Beschluss vom 18. Oktober 2007, V ZB 141/06, NJW-RR 2008, 360 Rn. 15).
  • BGH, Beschl. v. 15.03.2011 – V ZB 177/10 · 5. Zivilsenat

    Leitsatz: Eine beabsichtigte Teilungsversteigerung nach §§ 180 ff. ZVG ist mutwillig i.S.v. § 114 ZPO, wenn sie aller Voraussicht nach fehlschlägt, weil sich kein Bieter finden wird, der ein nach §§ 182, 44 ZVG zulässiges Gebot abgibt, so dass das Verfahren wegen Ergebnislosigkeit aufgehoben werden muss (§ 77 Abs. 2 Satz 1 ZVG) .
  • BGH, Beschl. v. 10.05.2007 – V ZB 83/06 · 5. Zivilsenat

    Leitsatz: a) Das Eigengebot des Gläubigervertreters in der Zwangsversteigerung von Grundstücken, das ausschließlich darauf gerichtet ist, zu Gunsten des Gläubigers und zu Lasten des Schuldners die Rechtsfolgen des § 85a Abs. 1 und 2 ZVG herbeizuführen, ist rechtsmissbräuchlich und deshalb unwirksam. b) Bei dem Eigengebot eines Gläubigervertreters spricht eine tatsächliche Vermutung für die missbräuchliche …
  • BGH, Beschl. v. 16.02.2012 – V ZB 48/11 · 5. Zivilsenat

    Leitsatz: Ob die Vertretungsmacht eines Bieters durch eine öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunde nachgewiesen ist, hat das Vollstreckungsgericht anhand der formellen Beweiskraft der vorgelegten Urkunde zu prüfen.
  • BGH, Beschl. v. 26.01.2012 – V ZB 220/11 · 5. Zivilsenat

    Zwangsversteigerung aus mehreren Beitrittsbeschlüssen: Rücknahme des Versteigerungsantrags für jedes Einzelverfahren bei mehrfacher Bewilligung der einstweiligen Einstellung

  • BVerfG, Beschl. v. 27.08.2010 – 2 BvR 3052/09 · 2. Senat 1. Kammer

    Stattgebender Kammerbeschluss: Nichtzulassung eines Rechtsmittels verletzt bei willkürlicher Handhabung der Zulassungsvorschriften Art 101 Abs 1 S 2 GG - hier: Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde gem § 574 Abs 2 Nr 1 ZPO - Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfolgen eine bloßen Teilablösung vorrangiger …

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