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Zitierfest

ZVG · Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung

§ 71 ZVG

Amtliche Fassung, Stand 20.05.2026.

(1) Ein unwirksames Gebot ist zurückzuweisen.

(2) Ist die Wirksamkeit eines Gebots von der Vertretungsmacht desjenigen, welcher das Gebot für den Bieter abgegeben hat, oder von der Zustimmung eines anderen oder einer Behörde abhängig, so erfolgt die Zurückweisung, sofern nicht die Vertretungsmacht oder die Zustimmung bei dem Gericht offenkundig ist oder durch eine öffentlich beglaubigte Urkunde sofort nachgewiesen wird.

Rechtsprechung zu § 71 ZVG

15 Entscheidungen zitieren § 71 ZVG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Beschl. v. 10.05.2007 – V ZB 83/06 · 5. Zivilsenat

    Leitsatz: a) Das Eigengebot des Gläubigervertreters in der Zwangsversteigerung von Grundstücken, das ausschließlich darauf gerichtet ist, zu Gunsten des Gläubigers und zu Lasten des Schuldners die Rechtsfolgen des § 85a Abs. 1 und 2 ZVG herbeizuführen, ist rechtsmissbräuchlich und deshalb unwirksam. b) Bei dem Eigengebot eines Gläubigervertreters spricht eine tatsächliche Vermutung für die missbräuchliche …
  • BGH, Beschl. v. 07.04.2011 – V ZB 207/10 · 5. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Der Nachweis der Vertretungsmacht nach § 71 Abs. 2 ZVG kann durch öffentliche Urkunden nach §§ 415, 417, 418 ZPO geführt werden. Die öffentliche Form ersetzt die in § 71 Abs. 2 ZVG bezeichnete öffentliche Beglaubigung nach § 129 BGB . 2. Die nach Landesrecht als Behörden geltenden Sparkassenvorstände können unterschriebene und mit ihrem Stempel versehene Bietvollmachten in öffentlichen …
  • BGH, Beschl. v. 17.06.2026 – V ZB 59/25 · 5. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Verschafft sich der den Versteigerungstermin leitende Rechtspfleger durch eine überobligatorische Einsichtnahme in das elektronisch geführte Handelsregister positive Kenntnis von der Vertretungsmacht eines Bieters, ist diese offenkundig i.S.v. § 71 Abs. 2 ZVG (Abgrenzung zu Senat, Beschluss vom 11. Juni 2026 - V ZB 81/25, juris). 2. Wird der Bieter zu einer umfassenden Vertretung und zur …
  • BGH, Beschl. v. 11.06.2026 – V ZB 81/25 · 5. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Die Vertretungsmacht eines Bieters ist nicht schon dann offenkundig im Sinne des § 71 Abs. 2 ZVG, wenn sie im Internet über das Gemeinsame Registerportal der Länder (www.handelsregister.de) aus einer Eintragung im elektronisch geführten Handelsregister entnommen werden könnte (Abgrenzung zu BGH, Beschluss vom 24. Mai 2023 - VII ZB 69/21, BGHZ 237, 195). 2. Der Rechtspfleger in einem …
  • BGH, Versäumnisurt. v. 20.01.2011 – I ZR 122/09 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Makler als Vertreter im Zwangsversteigerungsverfahren Immobilienmakler sind nicht befugt, einen Gläubiger als Beteiligten im Sinne von § 9 ZVG in einem gerichtlichen Zwangsversteigerungsverfahren zu vertreten. Die Befugnis, Bieter zu vertreten, bleibt davon unberührt .
  • BGH, Beschl. v. 12.07.2012 – V ZB 130/11 · 5. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Der Antrag auf Erbringung einer Sicherheit ist rechtsmissbräuchlich, wenn ein symbolischer Grundstückswert von 1 € festgesetzt worden ist. 2. Er ist auch nicht mit dem Anliegen zu rechtfertigen, rechtsmissbräuchliche Gebote abzuwenden. Lässt sich mit den im Zwangsversteigerungsverfahren verfügbaren Mitteln feststellen, dass ein Gebot rechtsmissbräuchlich ist, muss es zurückgewiesen werden.

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