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Zitierfest

ZVG · Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung

§ 20 ZVG

Amtliche Fassung, Stand 20.05.2026.

(1) Der Beschluß, durch welchen die Zwangsversteigerung angeordnet wird, gilt zugunsten des Gläubigers als Beschlagnahme des Grundstücks.

(2) Die Beschlagnahme umfaßt auch diejenigen Gegenstände, auf welche sich bei einem Grundstück die Hypothek erstreckt.

Rechtsprechung zu § 20 ZVG

43 Entscheidungen zitieren § 20 ZVG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Urt. v. 12.04.2019 – V ZR 132/18 · 5. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Die Veräußerung eines mit einem Grundpfandrecht belasteten Grundstücks ohne Übertragung der aus einem Schadensereignis entstandenen Forderung aus einer Gebäudeversicherung führt in entsprechender Anwendung von § 1124 Abs. 3 BGB dazu, dass die Forderung - unter Fortbestand der durch § 1128 BGB begründeten Stellung des Grundpfandgläubigers als Pfandgläubiger - aus dem Haftungsverband des …
  • BFH, Beschl. v. 29.01.2010 – II B 107/09 · 2. Senat

    Leitsatz: NV: Ist nach Abgabe eines Meistgebots die Bemessungsgrundlage für die GrESt durch Aufteilung des Meistgebots einschließlich der bestehen bleibenden Rechte im Verhältnis der gemeinen Werte für das bebaute Grundstück einerseits und für das Zubehör andererseits zu bestimmen, verletzt es das Recht des Erwerbers auf Gehör, wenn das FG ohne die Möglichkeit einer Stellungsnahme unterstellt, das Zubehör …
  • BAG, Urt. v. 26.09.2017 – 3 AZR 733/15 · 3. Senat

    Ruhen eines eigenen Ruhegeldes bei Bezug einer betragsmäßig höheren Hinterbliebenenversorgung - Entgeltdiskriminierung iSd. Art. 157 AEUV

  • BGH, Beschl. v. 20.11.2014 – V ZB 204/13 · 5. Zivilsenat

    Zwangsverwaltervergütung: Einbeziehung der Einspeisevergütung aus einer Photovoltaikanlage auf dem Dach einer Wohnungseigentumsanlage in die Bemessungsgrundlage bei Verwaltung einer Eigentumswohnung

  • BGH, Urt. v. 30.04.2014 – VIII ZR 103/13 · 8. Zivilsenat

    Leitsatz: Eine in einem Mietvertrag mit fester Laufzeit als Einmalzahlung vereinbarte und vor der Beschlagnahme vollständig gezahlte Miete ist den Hypothekengläubigern gegenüber gemäß § 1124 Abs. 2 BGB insoweit unwirksam, als sie sich auf die (fiktive) anteilige Miete für eine spätere Zeit als den zur Zeit der Beschlagnahme laufenden Kalendermonat (beziehungsweise bei Beschlagnahme nach dem fünfzehnten …
  • BGH, Urt. v. 13.10.2011 – IX ZR 188/10 · 9. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Wird die Zwangsverwaltung nach Antragsrücknahme aufgehoben, ist der Zwangsverwalter verpflichtet, das Grundstück einschließlich der von ihm nicht mehr benötigten Nutzungen an den Schuldner herauszugeben . 2. Der Gläubiger, der seinen Antrag auf Zwangsverwaltung zurückgenommen hat, hat auch dann keinen Anspruch auf Auskehr der Überschüsse, wenn ihm die Mietansprüche vor Anordnung der …

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