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Zitierfest

ZVG · Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung

§ 153 ZVG

Amtliche Fassung, Stand 20.05.2026.

(1) Das Gericht hat den Verwalter nach Anhörung des Gläubigers und des Schuldners mit der erforderlichen Anweisung für die Verwaltung zu versehen, die dem Verwalter zu gewährende Vergütung festzusetzen und die Geschäftsführung zu beaufsichtigen; in geeigneten Fällen ist ein Sachverständiger zuzuziehen.

(2) Das Gericht kann dem Verwalter die Leistung einer Sicherheit auferlegen, gegen ihn Zwangsgeld festsetzen und ihn entlassen. Das Zwangsgeld ist vorher anzudrohen.

Verweise

Vorschriften, die auf § 153 ZVG verweisen

Rechtsprechung zu § 153 ZVG

12 Entscheidungen zitieren § 153 ZVG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Beschl. v. 23.09.2009 – V ZB 90/09 · 5. Zivilsenat

    Leitsatz: a) Wer bei der Bestellung zum Zwangsverwalter unbefugt einen Doktor- oder Diplomtitel führt, ist unzuverlässig und kann nicht zum Zwangsverwalter bestellt werden. b) Wer seine Bestellung zum Zwangsverwalter dennoch erreicht, verwirkt seinen Anspruch auf Vergütung und Auslagen nach § 152a ZVG i.V.m. §§ 18, 21 ZwVwV. c) Die Verwirkung des Vergütungsanspruchs schließt Ansprüche aus …
  • BAG, Urt. v. 18.08.2011 – 8 AZR 230/10 · 8. Senat

    Betriebsübergang - Betriebsfortführung durch Zwangsverwalter

  • BGH, Urt. v. 28.07.2011 – 4 StR 156/11 · 4. Strafsenat

    Leitsatz: Dem mit einem Zwangsverwaltungsverfahren befassten Rechtspfleger obliegt eine Vermögensbetreuungspflicht gegenüber Gläubigern und Schuldner .
  • BGH, Urt. v. 19.10.2017 – IX ZR 289/14 · 9. Zivilsenat

    Leitsatz: Der Vollstreckungsgläubiger ist nicht zur Rückgewähr von Zahlungen verpflichtet, die der spätere Insolvenzschuldner anfechtbar an den Zwangsverwalter geleistet hat.
  • BGH, Urt. v. 15.10.2015 – IX ZR 44/15 · 9. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Der Zwangsverwalter ist nicht verpflichtet, mögliche dingliche Rechte Dritter an einem unter Zwangsverwaltung gestellten Grundstück durch Einsichtnahme in das Grundbuch zu ermitteln; diese Pflicht ergibt sich auch nicht aus seiner Verpflichtung zur Erstattung des Erstberichts nach der Inbesitznahme. 2. Beruft sich der unmittelbare Besitzer eines unter Verwaltung gestellten Grundstücks erst …
  • BGH, Beschl. v. 11.06.2019 – AnwZ (Brfg) 74/18 · Senat für Anwaltssachen

    Nachweis von Fallbearbeitungen für den Erwerb einer Fachanwaltsbezeichnung

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