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Zitierfest

ZVG · Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung

§ 1 ZVG

Amtliche Fassung, Stand 20.05.2026.

(1) Für die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung eines Grundstücks ist als Vollstreckungsgericht das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk das Grundstück belegen ist.

(2) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen einem Amtsgericht für die Bezirke mehrerer Amtsgerichte zuzuweisen, sofern die Zusammenfassung für eine sachdienliche Förderung und schnellere Erledigung der Verfahren erforderlich ist. Die Landesregierungen können die Ermächtigung auf die Landesjustizverwaltungen übertragen.

Verweise

Vorschriften, die auf § 1 ZVG verweisen

Rechtsprechung zu § 1 ZVG

7 Entscheidungen zitieren § 1 ZVG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Beschl. v. 22.09.2016 – V ZB 125/15 · 5. Zivilsenat

    Leitsatz: Ist das inländische Grundstück eines ausländischen Staates mit einer Zwangssicherungshypothek belastet worden, führt eine danach eingetretene hoheitliche Zweckbestimmung des Grundstücks dazu, dass die deutsche Gerichtsbarkeit nicht mehr eröffnet und die Anordnung der Zwangsversteigerung deshalb unzulässig ist.
  • BAG, Urt. v. 20.08.2013 – 3 AZR 333/11 · 3. Senat

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung der Zusatzversorgung nach dem Hamburgischen Zusatzversorgungsgesetz - Auslegung - Gleichheitssatz - Vertrauensschutz

  • BGH, Beschl. v. 07.05.2026 – V ZB 16/25 · 5. Zivilsenat

    Leitsatz: Soll das inländische Grundstück eines ausländischen Staates zur Förderung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit außerhalb der Mission des ausländischen Staates genutzt werden, kann darin eine hoheitliche Zweckbestimmung des Grundstücks liegen mit der Folge, dass die deutsche Gerichtsbarkeit nicht eröffnet und die Anordnung der Zwangsversteigerung deshalb unzulässig ist.
  • BGH, Urt. v. 15.11.2012 – I ZR 128/11 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Rechtsmissbräuchlicher Zuschlagsbeschluss Für eine auf §§ 3, 4 Nr. 11 UWG in Verbindung mit § 85a Abs. 2 ZVG gestützte wettbewerbsrechtliche Klage fehlt es im Hinblick auf die insoweit gemäß § 793 in Verbindung mit §§ 567 ff. ZPO, §§ 95, 97 ff. ZVG gegebenen Beschwerde-möglichkeiten regelmäßig am erforderlichen Rechtsschutzbedürfnis.
  • BGH, Versäumnisurt. v. 20.01.2011 – I ZR 122/09 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Makler als Vertreter im Zwangsversteigerungsverfahren Immobilienmakler sind nicht befugt, einen Gläubiger als Beteiligten im Sinne von § 9 ZVG in einem gerichtlichen Zwangsversteigerungsverfahren zu vertreten. Die Befugnis, Bieter zu vertreten, bleibt davon unberührt .
  • OLG München, Beschl. v. 08.01.2025 – 5 U 4183/24 e · 5. Zivilsenat

    Voraussetzungen der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung

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