Zum Inhalt springen
Zitierfest

ZPO · Zivilprozessordnung

§ 338 ZPO – Einspruch

Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.

Der Partei, gegen die ein Versäumnisurteil erlassen ist, steht gegen das Urteil der Einspruch zu.

In Claude nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Claude § 338 ZPO im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 338 ZPO? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Claude einrichten