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Zitierfest

ZPO · Zivilprozessordnung

§ 1098 ZPO – Annahmeverweigerung auf Grund der verwendeten Sprache

Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.

Die Frist zur Erklärung der Annahmeverweigerung nach Artikel 6 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 beträgt eine Woche. Sie ist eine Notfrist und beginnt mit der Zustellung des Schriftstücks. Der Empfänger ist über die Folgen einer Versäumung der Frist zu belehren.

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Mit Zitierfest schlägt Claude § 1098 ZPO im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 1098 ZPO? Zitiere den Wortlaut.“

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