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Zitierfest

WoGG · Wohngeldgesetz

§ 40 WoGG – Einkommen bei anderen Sozialleistungen

Amtliche Fassung, Stand 16.04.2026.

Das einer vom Wohngeld ausgeschlossenen wohngeldberechtigten Person bewilligte Wohngeld ist bei Sozialleistungen nicht als deren Einkommen zu berücksichtigen.

Rechtsprechung zu § 40 WoGG

2 Entscheidungen zitieren § 40 WoGG: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BSG, Urt. v. 14.06.2018 – B 14 AS 37/17 R · 14. Senat

    Leitsatz: 1. Kinderwohngeld ist grundsicherungsrechtlich Einkommen des Kindes und nicht des Elternteils, dem es gezahlt worden ist. 2. Die unterhaltsrechtlich vorgesehene Verwendung von Kindergeld zur Deckung des Barbedarfs eines Kindes steht der Berücksichtigung des von ihm zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht benötigten Kindergelds als Einkommen des Elternteils grundsicherungsrechtlich nicht entgegen.
  • BSG, Urt. v. 30.10.2019 – B 4 KG 1/19 R · 4. Senat

    Leitsatz: Nachgezahltes Wohngeld ist in dem Monat zu berücksichtigen, in dem es tatsächlich zufließt.

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