Wohngeld nach diesem Gesetz, das von einem Land gezahlt worden ist, ist diesem zur Hälfte vom Bund zu erstatten.
WoGG · Wohngeldgesetz
§ 32 WoGG – Erstattung des Wohngeldes durch den Bund
Amtliche Fassung, Stand 16.04.2026.
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„Was regelt § 32 WoGG? Zitiere den Wortlaut.“