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Zitierfest

WoGG · Wohngeldgesetz

§ 32 WoGG – Erstattung des Wohngeldes durch den Bund

Amtliche Fassung, Stand 16.04.2026.

Wohngeld nach diesem Gesetz, das von einem Land gezahlt worden ist, ist diesem zur Hälfte vom Bund zu erstatten.

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„Was regelt § 32 WoGG? Zitiere den Wortlaut.“

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